WETTBEWERBSREGELN „UP GECO: Die Kraft des Vakuums“

WETTBEWERBSREGELN „UP GECO: Die Kraft des Vakuums“

§ 1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Veranstalter des Wettbewerbs unter dem Namen „UP GECO: Die Kraft des Vakuums“ (im Folgenden „Wettbewerb“ genannt) ist die Firma: UPGECO Sp. z o.o. mit Sitz in Kielce, al. Górników Staszicowskich 57/1, eingetragen im Unternehmerregister unter der Steueridentifikationsnummer (NIP): 9592077330, im Folgenden „Veranstalter“ genannt.

  2. Der Wettbewerb wird auf dem Gebiet der Republik Polen durchgeführt.

  3. Der Wettbewerb läuft vom 01.02.2026 bis zum 31.10.2026 bis 23:59 Uhr.

  4. Der Wettbewerb ist kein Glücksspiel, keine Tombola, keine gegenseitige Wette und keine Werbelotterie, deren Ergebnis vom Zufall abhängt im Sinne von Art. 2 des Gesetzes vom 19. November 2009 über Glücksspiele.

  5. Der Wettbewerb wird über Social-Media-Plattformen (Facebook, Instagram, TikTok) durchgeführt.

§ 2. Teilnahmebedingungen

  1. Teilnehmer des Wettbewerbs (im Folgenden „Teilnehmer“ genannt) kann jede volljährige natürliche Person sein, die voll geschäftsfähig ist und ihren Wohnsitz im Gebiet der Republik Polen hat.

  2. Der Wettbewerb richtet sich insbesondere an Baumaschinenführer, Mitarbeiter von Bauunternehmen sowie Unternehmer der Bau- und Steinmetzbranche.

  3. Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren nächste Familienangehörige dürfen nicht am Wettbewerb teilnehmen.

§ 3. Wettbewerbsaufgabe und Anmelderegeln

  1. Die Wettbewerbsaufgabe besteht darin: a) Ein kreatives Foto zu machen oder ein Video (max. 60 Sekunden) aufzunehmen, das die Arbeit mit Geräten der Marke UP GECO zeigt (Darstellung von Präzision, Sicherheit oder ungewöhnlicher Anwendung). b) Das Material in den sozialen Medien (Facebook, Instagram oder TikTok) auf dem öffentlichen Profil des Teilnehmers zu veröffentlichen. c) Den Beitrag mit dem offiziellen Markenprofil zu markieren und die Hashtags hinzuzufügen: #upgeco #chwytak. d) (Optional, für DSGVO-Zwecke und Dateiübertragung): [Platzhalter für Link].

  2. Jeder Teilnehmer kann eine beliebige Anzahl von Beiträgen einreichen, jedoch kann nur ein Beitrag eines Autors prämiert werden.

  3. Der Beitrag muss ein eigenständiges Werk des Teilnehmers sein und darf keine Rechte Dritter verletzen.

§ 4. Preise

  1. Im Wettbewerb sind folgende Preise vorgesehen:

    • 1. PLATZ: Ein einzigartiger Vakuumheber der Marke UP GECO (Premiere-Modell) mit einem Bruttomarktwert von über 15.000 PLN.

    • 2. PLATZ: Ein Zubehörset (professionelles Saugplattenset) und ein Geldpreis in Höhe von 2.000 PLN.

    • 3. PLATZ: Ein Geldpreis in Höhe von 1.000 PLN.

  2. Gemäß Art. 30 Abs. 1 Pkt. 2 des Gesetzes über die Einkommensteuer von natürlichen Personen wird der Veranstalter bei Preisen mit einem Wert von über 2.000 PLN eine pauschale Einkommensteuer in Höhe von 10 % des Preiswertes einbehalten und an das zuständige Finanzamt abführen.

  3. Die Preise können nicht gegen einen anderen Sachwert eingetauscht werden (außer Geldpreisen).

§ 5. Ermittlung der Gewinner

  1. Der ordnungsgemäße Ablauf des Wettbewerbs wird von der vom Veranstalter ernannten Wettbewerbskommission überwacht.

  2. Die Bewertungskriterien für die Arbeiten sind: Kreativität, technische Qualität des Materials, Art der Präsentation der Möglichkeiten der UP GECO Maschinen sowie Ästhetik der Ausführung.

  3. Die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt am 11.11.2026 in den sozialen Medien des Veranstalters.

  4. Die Gewinner werden per privater Nachricht in den sozialen Medien benachrichtigt.

§ 6. Urheberrechte

  1. Mit der Absendung der Wettbewerbsanmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er die vollen Urheberrechte an dem gesendeten Foto/Video besitzt.

  2. Als Gegenleistung für die Möglichkeit der Teilnahme am Wettbewerb erteilt der Teilnehmer dem Veranstalter mit Absendung der Anmeldung eine unentgeltliche, nicht ausschließliche Lizenz (mit dem Recht zur Unterlizenzierung) zur Nutzung der Materialien für Werbe- und Marketingzwecke der Marke UP GECO.

  3. Die Preisträger übertragen mit Erhalt der Preise die wirtschaftlichen Urheberrechte an den prämierten Werken auf den Veranstalter in allen Nutzungsbereichen, insbesondere: Aufzeichnung, Vervielfältigung, Inverkehrbringen, öffentliche Wiedergabe und Bereitstellung im Internet (Website, Facebook, YouTube, TikTok, gedruckte Werbematerialien).

§ 7. Personenbezogene Daten (DSGVO)

  1. Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten der Teilnehmer ist der Veranstalter.

  2. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs, der Ermittlung der Gewinner, der Ausgabe der Preise und der Bearbeitung eventueller Reklamationen verarbeitet.

  3. Der Teilnehmer hat das Recht auf Zugang zum Inhalt seiner Daten und deren Berichtigung. Die Angabe von Daten ist freiwillig, aber für die Teilnahme am Wettbewerb erforderlich.

§ 8. Schlussbestimmungen

  1. Die Regeln sind am Sitz des Veranstalters und auf der Website [WEBSITE-ADRESSE] verfügbar.

  2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Regeln zu ändern, sofern dies die Teilnahmebedingungen am Wettbewerb nicht verschlechtert.

  3. In Angelegenheiten, die nicht durch diese Regeln geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches.

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