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Garantiebedingungen

 Garantiebedingungen

Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum durch den Erstabnehmer für die Dauer von  12 Monaten, maßgebend ist das Datum auf dem Original-Kaufbeleg.  

Die Garantiebedingungen sind in der Garantiekarte enthalten:  

 

1.  UP Geco mit Sitz in Kielce gewährleistet eine gute Qualität und einen reibungslosen Betrieb des Geräts, für das die Garantiekarte ausgestellt wurde, vorausgesetzt, es wird bestimmungsgemäß und unter den in der vom Garantiegeber zur Verfügung gestellten Betriebsanleitung des Geräts angegebenen Betriebsbedingungen verwendet.

2.  Der Garantiegeber haftet nur für Mängel, die auf die Ursache des verkauften Geräts zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer zurückzuführen sind, und für daraus resultierende Schäden am Gerät. Der Garantiegeber haftet nicht für sonstige Mängel und Schäden am Gerät.

3.  Ein Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche Person, die ein Gerät zu Zwecken erworben hat, die nicht unmittelbar mit ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine organisatorische Einheit, die in eigenem Namen eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt. Stellt der Verkäufer für das gekaufte Gerät eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer aus und/oder trägt er Unternehmensdaten in das Garantiekarte ein, so wird davon ausgegangen, dass der Garantienehmer das Gerät im Rahmen seiner geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit nutzt.

4.  Sowohl ein Verbraucher als auch ein Unternehmer haben Anspruch auf eine Garantie für das in der Tabelle aufgeführte Gerät bis zu der dort angegebenen Höchstdauer, wobei:

a. Garantiewartungen müssen mindestens alle zwölf Monate und bei saisonweise genutzten Geräten nach der Betriebssaison durchgeführt werden,

b. Der Garantienehmer ist verpflichtet, das Gerät auf eigene Kosten zur Wartunganzuliefern,

c. Jede Wartung muss von APS/APNS auf der Garantiekarte des Geräts bestätigt werden,

d. Nichtbescheinigung führt zum Verlust der Rechte aus der Garantie e. aufgrund eines unkorrekten technischen Zustands des Geräts kann APS/APNS im Namen des Garantiegebers die Garantie ablehnen.

 

5.  Die Garantieansprüche erlöschen, wenn der Garantienehmer es versäumt, vor der ersten Inbetriebnahme des Gerätes eine Wartung in der Verkaufsstelle bei einem Vertragshändler oder direkt beim Hersteller durchführen zu lassen.

6.  Die Rechte aus der Garantie erlöschen, wenn der Garantienehmer die Wartung des Geräts nicht gemäß dem Wartungsplan in der Gebrauchsanweisung des Geräts durchführt.

7.  Die Maßnahmen, die in der Betriebsanleitung des Geräts als ordnungsgemäße Betriebswartung aufgeführt sind, gelten nicht als Garantiereparaturen.

8.  UP Geco bietet keine Garantie und keinen zusätzlichen Servicedienstleistungen für UP Geco Handelspartner, Maschinenverleiher und Handelsvertreter.

9.  Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch (im Widerspruch zur Bedienungsanleitung), Wartung und Einstellung oder Aufbewahrung und Transport des Geräts entstanden sind und/oder nach dem Verkauf durch zufällige Ereignisse und andere Umstände entstanden sind, für die der Garantiegeber nicht verantwortlich ist.

10.  Der Garantiegeber ist nicht verantwortlich für die ästhetische Verschlechterung des Geräts aufgrund seiner Verwendung oder des Zeitablaufs.

11.  Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verbrauchsmaterialien und Teile des Geräts, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und unter den in der Bedienungsanleitung des Garantiegebers angegebenen Bedingungen vor Ablauf der Garantiezeit verschleißen können: Arbeits- und Schutzelemente sowie Abdeckungen, Sicherungsstifte und , - splinte, Lackierung von Abdeckungen, Gummi- und Gummi-Metall-Elemente, Dichtungen.

12.  Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel und/oder Schäden am Gerät, die auf die Verwendung eines Geräts zurückzuführen sind, das zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels oder Schadens nicht voll funktionsfähig oder mechanisch defekt war.

13. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel und/oder Schäden am Gerät, die durch die folgenden Handlungen des Garantienehmers verursacht wurden:

a. Verwendung von Ersatzteilen, die nicht original sind,

b. Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht original sind und/oder nicht vom Garantiegeber oder Hersteller empfohlen werden,

c. Durchführung von Änderungen, die nicht von dem Garantiegeber oder von dem Hersteller autorisiert wurden, und/oder Reparaturen, die von nicht vom Garantiegeber autorisierten Servicewerkstätten durchgeführt wurden.

14.  Der Garantienehmer verliert das Recht auf Inanspruchnahme der Garantie, wenn er einen Mangel oder Schaden nicht innerhalb von 7 Tagen nach dessen Auftreten meldet.

15.  Im Falle der Qualifizierung des Geräts für eine Garantiereparatur durch den Garantiegeber kann der Garantiegeber - nach seiner Wahl - das Gerät oder seine defekten Teile kostenlos reparieren. Die Garantieansprüche umfassen nicht das Recht auf Rückerstattung des gezahlten Preises (weder ganz noch teilweise), auf Austausch gegen ein neues Gerät oder auf die Erbringung von anderen als den in diesen Garantiebedingungen ausdrücklich und eindeutig genannten Leistungen durch den Garantiegeber. Die Rechte aus der Garantie erstrecken sich in keinem Fall auf die Lieferung eines neuen, fehlerfreien Geräts an den Garantienehmer.

16.  Der Garantieanspruch wird durch die Erstellung eines datierten Protokolls angenommen, in dem die Mängel und Anzeichen einer Fehlfunktion sowie eine Beschreibung der Bedingungen, unter denen das Gerät betrieben wurde, aufgeführt sind.

17.  Die Grundlage für die Ausübung der Garantieansprüche ist die Vorlage einer gültigen Garantiekarte, die die Daten des Garantienehmers (Firmen- oder Personenkennzeichen), den Namen und das Modell/denTyp des Geräts sowie dessen Nummer und/oder Motornummer, das Verkaufsdatum und den Stempel des Vertragshändlers enthält, zusammen mit einem Kaufnachweis (Kaufbeleg oder Mehrwertsteuerrechnung). Die Garantiekarte ohne die oben genannten Daten ist ungültig und berechtigt nicht zur Durchführung von Garantiereparaturen.

18.  Der Garantiegeber sichert zu, dass die Garantiereparatur innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Lieferung des Gerätes an APS/APNS durchgeführt wird. In besonderen, ungewöhnlichen und/oder von den Servicestandards abweichenden Fällen kann die 30-tägige Reparaturfrist um die für die Durchführung der Reparatur erforderliche Zeit verlängert werden. Der Garantiegeber informiert den Garantienehmer innerhalb von 30 Tagen nach der Lieferung des Geräts an APS/APNS über die Verlängerung der Frist für die Garantiereparatur und gibt ein neues Datum für die Reparatur an. In diesem Fall sind die Vertragsparteien an die vom Garantiegeber gesetzte neue Frist gebunden.

19.  Die vom Garantiegeber gewährte Garantie umfasst nicht die Haftung des Garantiegebers für Sach- oder Personenschäden, die der Garantienehmer erlitten hat oder für die er verantwortlich ist und die auf während der Garantiezeit festgestellte Mängel des Geräts zurückzuführen sind. Um Zweifel auszuschließen, wird vereinbart, dass die Garantieansprüche des Garantienehmers in keinem Fall das Recht umfassen, die Erstattung von Kosten zu verlangen, die dem Garantienehmer aufgrund eines Mangels des Geräts oder der Garantiereparatur entstanden sind, insbesondere haftet der Garantiegeber nicht für Verluste, die der Garantienehmer aufgrund dieser Ursachen erlitten hat, und für Vorteile, die der Garantienehmer hätte erzielen können, wenn der Schaden nicht verursacht worden wäre.

20.  Die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen dieser Garantie werden ausschließlich nach den Bestimmungen der Garantiebedingungen und der Garantiekarte geregelt. Die in Prospekten, Katalogen oder anderen Marketingunterlagen enthaltenen Informationen oder Daten bilden keine Grundlage für Ansprüche aus der von dem Garantiegeber gewährten Garantie.

21.  Die auf der Grundlage dieser Garantiebedingungen und der Garantiekarte gewährte Garantie schließt die Rechte, die sich aus der Haftungsrechte für Mängel der verkauften Sache ergeben, nicht aus, schränkt sie nicht ein und setzt sie nicht aus, es sei denn, die Garantieansprüche wurden im Kaufvertrag oder in einem anderen Vertrag über das Gerät ausgeschlossen, der zwischen dem Garantiegeber und dem Käufer oder zwischen dem Garantiegeber und einer anderen Person geschlossen wurde, die das Gerät erwirbt, um es auf der Grundlage eines Rechtsverhältnisses (z. B. Leasingvertrag, Miete, Pacht) an einen Dritten zur Nutzung zu übergeben.

22.  Das Gerät, das über Händler oder Servicezentren verkauft wird, sollte vor dem Abstempeln der Garantie auf ordnungsgemäße Funktion überprüft werden.

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