BG BAU Förderung für Bordsteinversetzgeräte: 50 % Zuschuss, bis zu 2.500 Euro

BG BAU Förderung für Bordsteinversetzgeräte: 50 % Zuschuss, bis zu 2.500 Euro
Kurz zusammengefasst: Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) erstattet Mitgliedsunternehmen 50 % der Anschaffungskosten für Versetzgeräte, mit denen Bordsteine, Grenzsteine und Kabelkanäle nicht mehr von Hand gesetzt werden müssen. Bei Vakuum-Hebern sind das bis zu 2.500 Euro pro Gerät. Der Antrag läuft online über das Portal „meine BG BAU", dauert etwa fünf Minuten und Sie haben dafür 365 Tage ab Rechnungsdatum Zeit.
Sie wollen direkt zum Antrag?
→ Zur Antragsanleitung in 6 Schritten
→ Welche Unterlagen Sie brauchen – Checkliste
→ Antragshilfe als PDF herunterladen (2 Seiten, zum Ausdrucken und Mitnehmen auf die Baustelle)
Stand der Informationen: August 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderbedingungen der BG BAU.
Inhalt
- Was ist die Arbeitsschutzprämie?
- Wie viel Geld gibt es?
- Wer ist antragsberechtigt?
- Welche Geräte werden gefördert – und welche nicht
- Die Bordstein-Sets von UP GECO
- Wie kaufe ich ein GECO Bordstein-Set?
- Wie beantrage ich die Förderung? Schritt für Schritt
- Welche Unterlagen brauche ich?
- Wie kommt ein Gerät auf die Liste der BG BAU?
- Die häufigsten Fehler beim Antrag
- Häufige Fragen
Was ist die Arbeitsschutzprämie der BG BAU?
Beim Verlegen von Bordsteinen aus Granit oder Beton entstehen durch den Kraftaufwand und die ungünstige Körperhaltung hohe Belastungen für Muskeln, Knochen sowie Herz und Kreislauf. Ein Straßenbordstein wiegt schnell über 100 kg und wird trotzdem häufig noch von zwei oder drei Personen per Hand gesetzt.
Genau hier setzt die Arbeitsschutzprämie an. Die BG BAU fördert maschinelle Techniken, die das Gewicht des Steins beim Versetzen abnehmen – damit der Beschäftigte den Bordstein nur noch führt und positioniert, statt ihn zu heben.
Wie viel Geld gibt es?
Die Förderhöhe hängt vom Gerätetyp ab:
| Gerätetyp | Förderung |
|---|---|
| Vakuum-Heber / Schlauchheber | 50 % der Anschaffungskosten, max. 2.500 Euro |
| Hydraulische Versetzzange | 50 %, max. 1.500 Euro |
| Mechanische Versetzzange | 50 %, max. 250 Euro |
Auch Leasinggeräte werden gefördert. Der Leasingvertrag muss eine Laufzeit von mindestens zwölf Monaten haben; der Antrag kann einmalig gestellt werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind ausschließlich gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU mit mindestens einer oder einem Beschäftigten und einem BG-Beitrag ab 100 Euro.
Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Beschäftigte können bei bestehender freiwilliger Versicherung bei der BG BAU über eine Fördersumme von bis zu 250 Euro je Kalenderjahr verfügen.
Wichtig: Den Antrag stellt das Bauunternehmen, das das Gerät kauft und einsetzt – nicht der Händler und nicht der Hersteller.
Welche Geräte werden gefördert – und welche nicht
Hier liegt der Punkt, an dem die meisten Anträge scheitern. Die BG BAU fördert Versetzgeräte, die nur für Bordsteine, Grenzsteine und Kabelkanäle geeignet sind.
Nicht gefördert werden Lastaufnahmemittel und Geräte für den normalen Transport, etwa von Steinstapeln, L-Steinen oder anderen Baumaterialien wie Pflastersteinen. Auch hydraulische Verlegezangen für Pflastersteine sind ausgeschlossen – sie gelten als übliches Handwerkzeug.
Weitere Voraussetzungen:
- Der Beschäftigte versetzt den Stein nicht mehr per Hand.
- Das Gerät muss an ein Trägergerät anschließbar sein, das die Last übernimmt.
- CE-Kennzeichnung ist Pflicht.
- Das Gerät ist für das bodennahe Versetzen von Bordsteinen konstruiert.
- Ein Auszug aus der deutschsprachigen Bedienungsanleitung wird mit dem Antrag eingereicht. Daraus muss unter anderem hervorgehen: zulässige Tragfähigkeit, Eigengewicht, zu berücksichtigendes Gesamtgewicht, geeignete Trägergeräte, Führungsgriff, Koppelung mit dem Trägergerät sowie Anforderungen an Prüfung, Wartung und Instandhaltung.
Der Führungsgriff ist dabei keine Nebensache: Er muss es dem Bediener ermöglichen, die Last zu versetzen und zu positionieren, ohne sich in den Gefahrbereich unterhalb des Baggerarms oder des Hubgerüstes bei Radladern zu begeben.
Die Bordstein-Sets von UP GECO
Weil die Förderbedingungen Geräte ausschließen, die auch für Pflastersteine taugen, haben wir drei eigenständige Bordstein-Sets zusammengestellt. Sie enthalten bewusst keine Universal-Saugplatten, sondern ausschließlich die verstellbare Bordstein-Saugplatte.

Alle drei Geräte tragen die CE-Kennzeichnung und sind nach EN 13155 ausgeführt – der harmonisierten Norm für nicht fest angebrachte Lastaufnahmemittel.
| Modell | Antrieb | Tragfähigkeit | Eigengewicht | Trägergerät ab |
|---|---|---|---|---|
| GECO 200 BS EAN 5906436217065 |
elektrisch 230 V / 50 Hz, Turbine 1500 W | 180 kg | 25 kg | 205 kg |
| GECO 300 BS EAN 5906436217058 |
elektrisch 230 V / 50 Hz, Turbine 1850 W | 180 kg | 25 kg | 205 kg |
| GECO 300 PRO BS EAN 5906436217041 |
hydraulisch, vom Trägergerät (20 l/min, 150–200 bar) | 250 kg | 34 kg | 284 kg |
Die verstellbare Bordstein-Saugplatte ist bei allen drei Modellen dieselbe: stufenlose Winkelverstellung von 90 bis 180 Grad, für Bordsteine von 12 bis 15 cm Breite, Montage ohne Werkzeug. Dass der GECO 300 PRO BS mit derselben Platte 250 kg statt 180 kg hebt, liegt am stärkeren Unterdruck des Hydrauliksystems: 45 kPa statt 35 kPa.
Zum Lieferumfang gehört außerdem ein Kettengehänge mit einer zulässigen Tragfähigkeit von 1,12 t, 3,0 m lang, mit Verkürzungsklauenhaken. Der begrenzende Faktor ist damit immer der Unterdruck, nie das Gehänge.

GECO 200 BS – der leichte Einstieg
Das Hebegerät selbst wiegt nur 18 kg. Ansaugen in 0,5 Sekunden, Lösen in 0,3 Sekunden, Betriebsunterdruck 35 kPa. Geeignet für Betriebe, die Bordsteine gelegentlich setzen und einen Stromanschluss oder ein Aggregat auf der Baustelle haben.

GECO 200 BS mit aufgesetzter Bordstein-Saugplatte: Das Gerät wiegt 18 kg, die Saugplatte 7 kg. Die beiden Klemmbügel halten die Platte werkzeuglos am Hebegerät.
GECO 300 BS – mehr Turbinenleistung
Gleiches Konzept, stärkere Turbine mit 1850 W. Ebenfalls elektrisch, wird am Haken des Trägergerätes angehängt.

GECO 300 PRO BS – das hydraulische Anbaugerät
Unsere Empfehlung für Betriebe mit eigenem Bagger, Minibagger oder Radlader. Das Gerät wird als Anbaugerät montiert, aus der Fahrerkabine gesteuert und braucht keinen Strom. Mit 250 kg Tragfähigkeit deckt es auch schwere Granitbordsteine ab.

Video: GECO 300 PRO BS hebt einen Bordstein
Aufnahme von der Baustelle: Das Gerät saugt einen Betonbordstein an, hebt ihn an und setzt ihn ab – vom Trägergerät geführt, ohne dass jemand den Stein anfassen muss.
Wie kaufe ich ein GECO Bordstein-Set?
- Modell wählen. Haben Sie einen Bagger oder Radlader mit Hydraulikanschluss (mindestens 20 l/min, 150–200 bar)? Dann GECO 300 PRO BS. Ohne Hydraulik: GECO 200 BS oder GECO 300 BS am Haken.
- Bestellen. Direkt beim Hersteller über upgeco.com oder über unseren Fachhandel in Deutschland. Wir beraten Sie vorab telefonisch zur passenden Konfiguration.
- Rechnung prüfen. Achten Sie darauf, dass auf der Rechnung Hersteller, Modellbezeichnung und Artikelnummer stehen. Ungenaue oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung des Förderantrags führen.
- Unterlagen anfordern. Wir senden Ihnen den Auszug aus der deutschsprachigen Bedienungsanleitung und die CE-Konformitätserklärung – genau die Dokumente, die Sie für den Antrag brauchen.
Wie beantrage ich die Förderung? Schritt für Schritt
- Gerät kaufen und Rechnung aufbewahren. Die Rechnung darf bei Antragstellung höchstens 365 Tage alt sein. Maßgebend ist das Rechnungsdatum. Der frühere Stichtag 31.12. entfällt.
- Im Portal anmelden. Unter meine.bgbau.de anmelden oder kostenlos registrieren.
- Antragsformular T0060 ausfüllen. Das Online-Formular finden Sie auch verlinkt auf der Internetseite der jeweiligen Arbeitsschutzprämie. Dauer: etwa fünf Minuten.
- Unternehmensnummer bereithalten – Ihre Mitgliedsnummer bei der BG BAU.
- Anlagen hochladen: Rechnung und Auszug aus der deutschsprachigen Bedienungsanleitung.
- Absenden. Vollständige Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft.
Bei Fragen zur Förderung hilft die BG BAU direkt weiter: Telefon 0231 5431-1007 oder 0800 3799100, E-Mail arbeitsschutzpraemien@bgbau.de.
Diese Anleitung zum Mitnehmen: Antragshilfe BG BAU als PDF herunterladen – zwei Seiten mit Fördersätzen, Antragsschritten, Fristen, Unterlagen-Checkliste und allen Kontaktdaten.
Welche Unterlagen brauche ich?
| Unterlage | Worauf zu achten ist | Woher |
|---|---|---|
| Rechnung | Höchstens 365 Tage alt; mit Hersteller, Modellbezeichnung und Artikelnummer | von uns bzw. Ihrem Händler |
| Auszug aus der Bedienungsanleitung | Deutschsprachig; mit Gewichten, Trägergerät, Führungsgriff, Koppelung, Prüfung und Wartung | von UP GECO auf Anfrage |
| CE-Konformitätserklärung | Für das gelieferte Modell, mit Ausführung nach EN 13155 | von UP GECO auf Anfrage |
| Unternehmensnummer | Ihre Mitgliedsnummer bei der BG BAU | aus Ihren BG-Unterlagen |
| Weitere Nachweise | Fotos, Rechnungskopien, Belege, Zertifikate – wenn die BG BAU nachfragt | Betrieb bzw. Hersteller |
| Bei Leasing: Leasingvertrag | Laufzeit mindestens 12 Monate, Beginn und Ende vermerkt | Leasinggeber |
Wie kommt ein Gerät in die Liste der BG BAU?
Die BG BAU führt eine Liste förderfähiger Versetzgeräte. Gefördert wird die Anschaffung von Produkten, die im Prämienkatalog und auf der Webseite der BG BAU gelistet sind. Es handelt sich dabei ausdrücklich um keine Produktempfehlung, sondern um eine Auflistung jener Produkte, bei denen die geforderten Kriterien nachgewiesen wurden.
Diese Liste ist offen. Hersteller und Anbieter können jederzeit die Gleichwertigkeit bisher nicht geförderter Produkte nachweisen: Aussagefähige technische Unterlagen können zur Prüfung an arbeitsschutzpraemien@bgbau.de gesandt werden. Bei Produkten, die bisher nicht nach normierten Verfahren geprüft werden konnten, kann die Förderfähigkeit alternativ auch auf Basis von Herstellernachweisen belegt werden.
Für unsere Bordstein-Sets haben wir die technische Dokumentation nach genau diesen Kriterien aufgebaut. Ob ein konkretes Modell gefördert wird, entscheidet die BG BAU im Einzelfall. Sprechen Sie uns vor dem Kauf an – wir sagen Ihnen den aktuellen Stand und stellen Ihnen alle Unterlagen zusammen.
Die häufigsten Fehler beim Antrag
- Universal-Saugplatten im Set. Sobald das Gerät auch für Pflastersteine taugt, ist die Grundbedingung „nur für Bordsteine geeignet" nicht mehr erfüllt.
- Rechnung ohne Modellbezeichnung oder Artikelnummer. Die BG BAU nennt ungenaue Angaben ausdrücklich als Ablehnungsgrund.
- Rechnung zu alt. Nach 365 Tagen ab Rechnungsdatum ist der Anspruch weg.
- Kein Auszug aus der deutschsprachigen Bedienungsanleitung. Eine fremdsprachige Anleitung reicht nicht.
- Maßnahme bereits bezuschusst. Gefördert werden nur Anschaffungen, die noch nicht von der BG BAU bezuschusst wurden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die BG BAU Förderung für ein Vakuum-Bordsteinversetzgerät?
50 % der Anschaffungskosten, maximal 2.500 Euro pro Gerät.
Wer kann die Arbeitsschutzprämie beantragen?
Gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU mit mindestens einer oder einem Beschäftigten und einem BG-Beitrag ab 100 Euro. Unternehmer ohne Beschäftigte mit freiwilliger Versicherung erhalten bis zu 250 Euro je Kalenderjahr.
Wo stelle ich den Antrag?
Online im Portal „meine BG BAU" unter meine.bgbau.de, mit dem Antragsformular T0060.
Wie lange habe ich nach dem Kauf Zeit?
365 Tage ab Rechnungsdatum. Ältere Rechnungen werden nicht berücksichtigt.
Werden Geräte für Pflastersteine gefördert?
Nein. Gefördert werden ausschließlich Versetzgeräte, die nur für Bordsteine, Grenzsteine und Kabelkanäle geeignet sind. Geräte für Pflastersteine, Steinstapel oder L-Steine sind ausgeschlossen.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Die Rechnung mit Hersteller, Modellbezeichnung und Artikelnummer sowie einen Auszug aus der deutschsprachigen Bedienungsanleitung.
Wird auch Leasing gefördert?
Ja. Der Leasingvertrag muss mindestens zwölf Monate laufen; der Antrag kann einmalig gestellt werden.
Kann ein Hersteller sein Gerät zur Förderung anmelden?
Ja. Hersteller und Anbieter können aussagefähige technische Unterlagen zur Prüfung an arbeitsschutzpraemien@bgbau.de senden und so die Gleichwertigkeit ihres Produkts nachweisen.
Fragen zum passenden Gerät?
Wir beraten Sie zur Auswahl, prüfen mit Ihnen die Anforderungen an Ihr Trägergerät und stellen Ihnen alle Unterlagen für den Förderantrag zusammen.
UP GECO · upgeco.com · E-Mail: gawior@upgeco.com · Telefon: +48 790 301 309
Zu den Produkten: GECO 200 BS · GECO 300 BS · GECO 300 PRO BS
